| Inhalte
der Ausbildung (Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen) |
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| Berufsausübung (ausgewählte Merkmale) | ||
| Nach abgeschlossener
Berufsausbildung sind Industriemechaniker der Fachrichtung Geräte- und
Feinwerktechnik vor allem im Bereich der Herstellung und Instandhaltung
von Geräten und Systemen tätig. Es kann sich hierbei u.a. um Justier-,
Mess- und Zähleinrichtungen, Geräte der Bürotechnik, Foto- oder
Filmtechnik, um medizinische bzw. optische Geräte handeln.
Industriemechaniker der Fachrichtung Geräte- und Feinwerktechnik werden
u.a. im Musterbau, in der Montage, der Einzel- und Kleinserienfertigung
und im Service eingesetzt.
Tätigkeiten
Arbeitsmittel / Werkzeug / Material
Umgang mit
Arbeitsort / Arbeitsumgebung
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| Berufliche Weiterbildung | ||
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
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